Messerrecht

Messerrecht

Das Waffengesetz in Österreich gehört zu den liberalsten in Europa. Deshalb sind die rechtlichen Bestimmungen hierzulande viel einfacher als zum Beispiel bei unseren deutschen Nachbarn.

Das österreichische Waffengesetz nennt - außer wenige Ausnhamen - keine expliziten Verbote betreffend Messer.

Was sind "Waffen"?

§1 WaffG Punkt 1:

"Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen.“

Verbot für Asylbewerber, Asylberechtigte und unrechtmäßig in Österreich aufhältige Drittstaatsangehörige

§11a WaffG:

"Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Waffen und Munition ist verboten:

1. unrechtmäßig im Bundesgebiet aufhältigen Drittstaatsangehörigen,

2. sonstigen Drittstaatsangehörigen, die den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen im Bundesgebiet haben und nicht über einen Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ (§ 8 Abs. 1 Z 7 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz – NAG, BGBl. I Nr. 100/2005), über eine Aufenthaltskarte für Angehörige eines EWR-Bürgers (§ 9 Abs. 1 Z 2 NAG) oder eine Daueraufenthaltskarte (§ 9 Abs. 2 Z 2 NAG) verfügen; eine Hauptwohnsitzmeldung gilt dabei jedenfalls als Begründung des Mittelpunkts der Lebensbeziehungen im Bundesgebiet,

3. Asylwerbern (§ 2 Abs. 1 Z 14 Asylgesetz 2005 – AsylG 2005, BGBl. I Nr. 100/2005)."

Verbot von Gegenständen wie zum Beispiel "Gürtelschnallenmesser" oder "Scheckkartenmesser"

§17 WaffG :

"Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, das Überlassen und das Führen von Waffen, deren Form geeignet ist, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauches verkleidet sind;"

Waffenverbotszonen

In Wien zum Beispiel gibt es derzeit Verbotszonen für Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände (Messer sind hier inbegriffen) am Donaukanal und am Praterstern.

Fazit

Sofern die oberen Punkte beachtet werden und ein Messer nicht speziell als Waffe gestaltet wurde (wie z.B. Faustmesser/Stoßdolche) oder für eine Straftat eingesetzt wird, können also Messer in Österreich ohne Probleme geführt werden.

WaffG: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10006016

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